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   VerfGH Bayern, 24.01.1991 - 2-VII-89   

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https://dejure.org/1991,6513
VerfGH Bayern, 24.01.1991 - 2-VII-89 (https://dejure.org/1991,6513)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.1991 - 2-VII-89 (https://dejure.org/1991,6513)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 2-VII-89 (https://dejure.org/1991,6513)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 522
  • VerfGH 44, 5
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
    Willkürlich wäre eine Regelung nur dann, wenn für sie jeder sachliche Grund fehlte und damit die äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit verletzt wären (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 44, 5/7 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 20.11.2003 - 12-VII-02

    Anliegerregie für Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

    Es kommt darauf an, ob der Betroffene an der funktionsgerechten Verwendung seines Eigentums gehindert wird, das heißt, ob die vorhandene Möglichkeit der Nutzung, wie sie nach den Gege­ben­heiten der örtlichen Lage und der Beschaffenheit des Grundstücks besteht, ge­nom­men oder wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. VerfGH 44, 5/8; 48, 99/103 f.; 49, 160/168; 54, 36/39).
  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 23 N 04.1292

    Nichtigkeit einer Beitragssatzung und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;

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  • VG Würzburg, 08.05.2002 - W 2 K 01.1244

    Zulässigkeit eines kommunalen Bürgerbegehrens, das sich gegen das "Wie" der

    Der Gestaltungsspielraum einer Gemeinde bei der Aufstellung von Bauleitplänen - aber auch bei deren Änderung - ist weit (vgl. VerfGH 44, 5/7 = BayVBl. 1991, 333; 48, 99/105 jeweils m.w.N.; BayVerfGH vom 27.04.2001, BayVBl. 2001, 525/527).
  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 20 N 12.1060

    Normenkontrollverfahren

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (vgl. VerfGH v. 27.4.2001 Az. Vf. 2-VII-99 = BayVBl 2001, 525/527; v. 11.4.2000 Az. Vf.20-6-00; v. 27.7.1995 Az. Vf. 8-VII-93 VerfGH 48, 99/105; v. 24.1.1991 Az. Vf. 2-VII-89 VerfGH 44, 5/7).
  • VerfGH Bayern, 29.01.2008 - 17-VII-06

    Popularklage: Aufstellung eines Bebauungsplans und Genehmigung eines Bauvorhabens

    Die Beurteilung, ob ein Rechtsvorgang eine verfassungswidrige Eigentumsbeschränkung darstellt, setzt einen Vergleich der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse vor dem Eingriff mit denen nach dem Eingriff voraus (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.1.1991 = VerfGH 44, 5/8; 48, 99/103 f.; 54, 36/39; VerfGH vom 20.11.2003 = VerfGH 56, 178/188 ff.).
  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 20 N 12.1208

    Normenkontrollverfahren

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (vgl. VerfGH v. 27.4.2001 Az. Vf. 2-VII-99 = BayVBl 2001, 525/527; v. 11.4.2000 Az. Vf.20-6-00; v. 27.7.1995 Az. Vf. 8-VII-93 VerfGH 48, 99/105; v. 24.1.1991 Az. Vf. 2-VII-89 VerfGH 44, 5/7).
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