Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 24.01.1991 - 2-VII-89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 522
- VerfGH 44, 5
Wird zitiert von ... (7)
- VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92 Willkürlich wäre eine Regelung nur dann, wenn für sie jeder sachliche Grund fehlte und damit die äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit verletzt wären (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 44, 5/7 m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 20.11.2003 - 12-VII-02
Anliegerregie für Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund
Es kommt darauf an, ob der Betroffene an der funktionsgerechten Verwendung seines Eigentums gehindert wird, das heißt, ob die vorhandene Möglichkeit der Nutzung, wie sie nach den Gegebenheiten der örtlichen Lage und der Beschaffenheit des Grundstücks besteht, genommen oder wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. VerfGH 44, 5/8; 48, 99/103 f.; 49, 160/168; 54, 36/39). - VGH Bayern, 23.11.2004 - 23 N 04.1292
Nichtigkeit einer Beitragssatzung und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; …
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- VG Würzburg, 08.05.2002 - W 2 K 01.1244
Zulässigkeit eines kommunalen Bürgerbegehrens, das sich gegen das "Wie" der …
Der Gestaltungsspielraum einer Gemeinde bei der Aufstellung von Bauleitplänen - aber auch bei deren Änderung - ist weit (vgl. VerfGH 44, 5/7 = BayVBl. 1991, 333; 48, 99/105 jeweils m.w.N.; BayVerfGH vom 27.04.2001, BayVBl. 2001, 525/527). - VGH Bayern, 31.01.2013 - 20 N 12.1060
Normenkontrollverfahren
Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (vgl. VerfGH v. 27.4.2001 Az. Vf. 2-VII-99 = BayVBl 2001, 525/527; v. 11.4.2000 Az. Vf.20-6-00; v. 27.7.1995 Az. Vf. 8-VII-93 VerfGH 48, 99/105; v. 24.1.1991 Az. Vf. 2-VII-89 VerfGH 44, 5/7). - VerfGH Bayern, 29.01.2008 - 17-VII-06
Popularklage: Aufstellung eines Bebauungsplans und Genehmigung eines Bauvorhabens …
Die Beurteilung, ob ein Rechtsvorgang eine verfassungswidrige Eigentumsbeschränkung darstellt, setzt einen Vergleich der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse vor dem Eingriff mit denen nach dem Eingriff voraus (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.1.1991 = VerfGH 44, 5/8; 48, 99/103 f.; 54, 36/39; VerfGH vom 20.11.2003 = VerfGH 56, 178/188 ff.). - VGH Bayern, 31.01.2013 - 20 N 12.1208
Normenkontrollverfahren
Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (vgl. VerfGH v. 27.4.2001 Az. Vf. 2-VII-99 = BayVBl 2001, 525/527; v. 11.4.2000 Az. Vf.20-6-00; v. 27.7.1995 Az. Vf. 8-VII-93 VerfGH 48, 99/105; v. 24.1.1991 Az. Vf. 2-VII-89 VerfGH 44, 5/7).